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  • AutorenbildMarcel Martin

Brokers Immobilien informiert: Baukindergeld durch Immobilienkauf bis zum 31.3.2021 sichern

20.01.2021 - 23.03.2021


Um Familien den Kauf der eigenen vier Wände zu ermöglichen, hat die Bundesregierung im Jahr 2018 das sogenannte Baukindergeld eingeführt. Hierbei handelt es sich um eine staatliche Förderung für Familien mit mindestens einem Kind, die über die KfW-Bank beantragt werden kann. Die Höhe der Förderung beläuft sich auf 1.200 € pro Kind und Jahr für einen Zeitraum von maximal zehn Jahren. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei der zu kaufenden Immobilie um einen Neubau oder eine Bestandsimmobilie handelt. Wichtig ist jedoch, dass die Immobilie zur Eigennutzung erworben wird.


Grundsätzlich förderberechtigt sind Familien mit einem Haushaltseinkommen von maximal 75.000 € pro Jahr zuzüglich einem Freibetrag von 15.000 € pro Kind. Somit beträgt die Einkommensobergrenze bei einem Kind 90.000 € und bei zwei Kindern 105.000 € pro Jahr. Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen Kinder zudem jünger als 18 Jahre sein. Dies sichert den Anspruch auf das Baukindergeld dann jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern das Kind bis dahin kindergeldberechtigt ist. Ein weiteres Kriterium ist der Erwerb des ersten Immobilieneigentums. Die Haushaltsmitglieder dürfen demnach bis zur Antragstellung kein eigenes Immobilieneigentum besitzen.


Das Baukindergeld kann von Familien direkt im Online-Zuschussportal der KfW-Bank beantragt werden und muss nicht, wie etwa ein KfW-55-Tilgungszuschuss, über die finanzierende Bank des Immobiliendarlehens abgewickelt werden.


Doch aufgepasst: Der Förderzeitraum ist befristet und läuft zum 31.3.2021 aus. Wer aber vor diesem Datum eine Bestandsimmobilie notariell beurkundet oder einen Neubau erwirbt, dessen Baugenehmigung vor dem 31.3.2021 erteilt wurde, ist noch förderberechtigt. Entscheidend ist dabei, dass der Förderantrag maximal sechs Monate nach dem Einzug in die neue Immobilie bei der KfW-Bank eingereicht wird.


Derzeit ist noch nicht bekannt, ob die Bundesregierung den Förderzeitraum über Ende März 2021 hinaus verlängern wird.

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